Erbrecht


Nur etwa jeder fünfte Deutsche hat seine Erbangelegenheiten durch eine letztwillige Verfügung geregelt. Ein Großteil dieser Verfügungen ist zudem inhaltlich verfehlt, unklar oder sogar gänzlich unwirksam. Die dann geltenden gesetzlichen Erbfolgeregelungen – die im Bürgerlichen Gesetzbuch vor über 100 Jahren geschaffen wurden – werden oft den tatsächlichen Gegebenheiten und insbesondere den individuellen Wünschen der Betroffenen nicht gerecht. Die genaue Erforschung des individuellen Erblasserwillens und dessen kompetente Umsetzung in klare, sinnvolle und steuergünstige Nachlassregelungen sind daher von besonderer Bedeutung.

Wir beraten umfassend in allen Fragen des Erbrechts, insbesondere bei der sicheren und sinnvollen Ausgestaltung von Testamenten und bei der Durchsetzung von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen. Vertragsgestaltend profitieren Sie im Erbrecht von unserer Kompetenz beispielsweise bei der Anfertigung von Auseinadersetzungsvereinbarungen zwischen Miterben.

Rechtsanwalt Dr. Karsten Pflugmacher ist Mitglied im Deutschen Forum für Erbrecht.

 
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