Verbraucherschutz


Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet war das Verbraucherschutzrecht in den letzten Jahren und ist es immer noch in Bewegung. Europarechtliche Vorgaben zogen –z. T unzureichende - nationale Gesetze und mehrfache Gesetzesänderungen in kürzester Zeit nach sich. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Die spezielle Kenntnis des Verbraucherschutzrechtes mit seiner einschlägigen Rechtsprechung ist daher für eine erfolgreiche Interessenvertretung unerlässlich, insbesondere bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen.

Wir waren vor allem in folgenden Bereichen des Verbraucherschutzes bereits erfolgreich tätig:

Zum Verbraucherschutzrecht zählen wir zudem die täuschenden „Gewerbeanmeldungen“ bei kostenpflichtigen Internetportalen.

 
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