Verkehrsrecht


Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Verkehrszivilrechts, d.h. sowohl bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen, bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nach dem Kauf oder der Reparatur eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs als auch bei Streitigkeiten mit Kaskoversicherungen. Darüber hinaus bieten wir die erforderliche Unterstützung im Verkehrsstraf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht und bei Fragen hinsichtlich des Entzuges oder der (Wieder)Erlangung der Fahrerlaubnis.
Rechtsanwalt Dr. Karsten Pflugmacher hat im Jahre 2005 die Funktion als ADAC-Vertragsanwalt von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Pflugmacher übernommen. Dr. Karsten Pflugmacher ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 
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